Bei Personen, die die Voraussetzungen des § 1 a EStG erfüllen, kommen insbesondere die Steuerklassen II oder III bzw. das Ehegattensplitting oder der Haushaltsfreibetrag in Betracht. Dies gilt auch für unbeschränkt Steuerpflichtige mit Familienwohnsitz in einem anderen EU/EWR-Mitgliedsstaat (sog. Gastarbeiter). Zu den Einzelheiten vgl. das BdF-Schreiben vom 6.12.1995 - IV B 4 - S 2303 - 129/95, BStBl I, 803).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|