Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes im Veranlagungszeitraum 2001.
Die Klägerin ist ein ...unternehmen und hält in ihrem Betriebsvermögen verschiedene Streubesitzaktien an ausländischen Kapitalgesellschaften. Aus diesen Aktien erzielte sie zwischen Februar und Anfang Dezember 2001 Dividendeneinnahmen in Höhe von insgesamt DM 83.531,-. Diese waren für Zwecke der Körperschaftsteuer nach § 8b Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 KStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 (BGBl. I, 1433 ff.) im Ergebnis zu 95 % und damit in Höhe von DM 79.354,- freigestellt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|