I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurden im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller war Geschäftsführer einer GmbH. Sein Dienstverhältnis wurde durch Vertrag vom 25. Februar 1999 mit Wirkung zum 28. Februar 1999 beendet. Mit Vereinbarung vom 3. März 1999 wurde ferner der Pensionsvertrag vom 18. Dezember 1991 gegen Zahlung einer Abfindung von 659 400 DM aufgehoben. Diese floss dem Antragsteller --nach Einbehalt von Lohnsteuer in Höhe von 155 273 DM-- am 10. März 1999 zu.
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