I.
Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung des gegenüber den Antragstellern ergangenen Einkommensteuerbescheides wegen verfassungsrechtlicher Zweifel hinsichtlich § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz - EStG - in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002.
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