BFH vom 30.11.1994
XI R 84/92

Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

BFH, vom 30.11.1994 - Aktenzeichen XI R 84/92

DRsp Nr. 1997/8456

Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Die nachträglich vereinbarte Änderung eines Vertrags ist kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatte der Kläger im Jahre 1985 zwei Wohnungen veräußert und den Kaufpreis in den Kaufverträgen jeweils einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Jahre 1989 und 1991 wurden die Kaufverträge durch Nachträge einvernehmlich dahingehend abgeändert, daß die Kaufpreise für die Wohnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen wurden. Die beantragte Änderung des Umsatzsteuerbescheids 1985 lehnte der BFH ab.