I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft und erzielte in den Streitjahren 1992 bis 1994 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie erwarb 1992 ein noch zu errichtendes Wohn- und Geschäftshaus. Hinsichtlich des Kaufpreises wurde in Ziffer V.1. des Kaufvertrages u.a. folgende Vereinbarung getroffen:
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