Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 14. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die rückwirkende Befreiung der Klägerin von der Rentenversicherungspflicht.
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