Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 01.02.2017 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) den Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Leistungen gegenüber ihrer Organgesellschaft in Anspruch nehmen kann.
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