Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin nach ihrem am ... 1997 verstorbenen Ehemann (E). Die Eheleute hatten seit ihrer Heirat im Jahr 1958 zunächst im gesetzlichen Güterstand gelebt. Mit notariellem Vertrag vom 30. Juni 1980 vereinbarten sie die Gütertrennung. In einem weiteren notariellen Vertrag vom 6. Dezember 1988 wurde für die Zukunft der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft --mit einigen Modifikationen-- vereinbart.
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