I. Die Revisionsklägerin (Klägerin) ist die alleinige Erbin nach ihrem verstorbenen Ehemann (G). G wurde im Streitjahr 1998 zusammen mit der Klägerin zur Einkommensteuer veranlagt. Im September 2001 beantragte G, den bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid für 1998 zu ändern, weil er überzahlten Arbeitslohn des Streitjahres in Höhe von 6 994 DM im Jahr 1999 zurückgezahlt habe. Der zurückgezahlte Arbeitslohn sei im Streitjahr als negative Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen. Später beantragte G außerdem, die Einkommensteuer für das Streitjahr nach § 163 der Abgabenordnung (AO 1977) abweichend in der Weise festzusetzen, dass die Lohnrückzahlung steuermindernd berücksichtigt werde.
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