FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.04.2008
12 K 3285/04 B
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EStG § 44 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1617

Rückzahlung von Kapitalertragsteuer für Dividendenzahlungen an nicht gewinnbezugsberechtigte ausgeschiedene Gesellschafter nach Rückgabe der Dividenden und der Steuerbescheinigungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2008 - Aktenzeichen 12 K 3285/04 B

DRsp Nr. 2008/12256

Rückzahlung von Kapitalertragsteuer für Dividendenzahlungen an nicht gewinnbezugsberechtigte ausgeschiedene Gesellschafter nach Rückgabe der Dividenden und der Steuerbescheinigungen

Veräußern zwei GmbH-Gesellschafter ihre GmbH-Anteile mit Gewinnbezugsrecht zum 1.1.2001 an die GmbH und zahlt die GmbH nach Beschluss einer Gewinnausschüttung für 2001 irrtümlich auch den ausgeschiedenen Gesellschaftern eine Dividende, ist die Kapitalertragsteuer, soweit sie auf die von diesen Gesellschaftern -unter Rückgabe der Originalsteuerbescheinigungen- zurückgezahlte Dividende entfällt, zurückzugewähren.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EStG § 44 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Gesellschafter der Klägerin waren ursprünglich B, C, D, E, F und G. Am 21. Dezember 2001 erwarb die Klägerin die Anteile der Gesellschafterinnen B und C mit dem Gewinnbezugsrecht zum 01. Januar 2001. Im Jahre 2002 erwarb die Klägerin die Anteile der Gesellschafterin D mit dem Gewinnbezugsrecht ab dem 01. Januar 2002. Mit Beschluss vom 16. Januar 2002 wurden sämtliche eigenen Anteile der Klägerin eingezogen.