I. Beide Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
II. Für den Kläger besteht Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Zurückweisung seines Rechtsmittels binnen 3 Wochen ab der Zustellung dieses Beschlusses zu äußern. Ihm bleibt anheim gestellt, die Berufung - aus Gründen der Kostenersparnis gemäß GKG -KV Nr. 1222 - vor dem Ablauf dieser Frist zurückzunehmen.
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Zahlung (vermeintlich) rechtsgrundlos geleisteter Versicherungsprämien.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (LGU 2 ff.) verwiesen.
Das Landgericht hat die Klage in vollem Umfang mit einem dem Kläger am 19.10.2021 zugestellten Urteil abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
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