LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.07.2020
10 Sa 2039/19
Normen:
BGB § 130 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 9
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 17044/18

Rückzahlung zuviel gezahlter Vergütung durch KorrekturabrechnungCrewportal keine zulässige Empfangseinrichtung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.07.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 2039/19

DRsp Nr. 2020/13588

Rückzahlung zuviel gezahlter Vergütung durch Korrekturabrechnung Crewportal keine zulässige Empfangseinrichtung

1) Enthält eine Korrekturabrechnung den konkreten Überzahlungsbetrag und den Überzahlungsmonat sowie den Hinweis, dass die Überzahlung im nächsten Monat abgezogen werde, handelt es sich um eine ausreichende Geltendmachung. 2) Befindet sich ein Arbeitnehmer ohne Arbeitsleistung in Elternzeit, geht ihm ein Schreiben des Arbeitgebers in einem vom Arbeitgeber betriebenen und während des aktiven Arbeitsverhältnisses genutzten Mitarbeiterportal nicht zu.

I. Auf die Berufung der Klägerin und Widerbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Oktober 2019 - 41 Ca 17044/18 abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die Klägerin und Widerbeklagte zur Zahlung von mehr als 1.007,55 EUR zuzüglich Zinsen verurteilt hat.

Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin zu 88,5% und der Beklagte zu 11,5%.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.034,17 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 130 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rückzahlung einer überzahlten Vergütung.