I. Auf die Berufung der Klägerin und Widerbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Oktober 2019 -
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin zu 88,5% und der Beklagte zu 11,5%.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.034,17 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung einer überzahlten Vergütung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|