I. Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, sind das Ehepaar X und dessen Tochter; die Eheleute halten jeweils 45 v.H. der Anteile am Stammkapital. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) behandelte die Gehälter, die die Klägerin dem Ehemann als ihrem Geschäftsführer und der Ehefrau als ihrer Prokuristin im Streitjahr 1994 gezahlt hat (Ehemann: monatlich 20 000 DM, Ehefrau: monatlich 12 000 DM bei jeweils 14 Gehältern, beim Ehemann zuzüglich einer Tantieme von 30 000 DM, einer Pensionszusage und einer Direktversicherung), teilweise (beim Ehemann in Höhe von 70 000 DM, bei der Ehefrau in Höhe von 112 000 DM) wegen Unangemessenheit als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
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