Sachaufklärungspflicht; Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
BFH, Beschluß vom 22.09.1998 - Aktenzeichen VII B 122/98
DRsp Nr. 1999/3499
Sachaufklärungspflicht; Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
Zur Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG, wenn es auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ankommt.
Gründe:
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
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