I. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1993 deklarierte die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die folgenden Einkünfte aus ihrem gewerblichen Betrieb:
laufender Gewinn 762 858 DM
Tarifbegünstigter Betriebsaufgabegewinn 1 684 048 DM
insgesamt: 2 446 906 DM
Ausweislich des den Steuererklärungen 1993 beigefügten Jahresabschlusses 1993 setzte sich der erklärte Betriebsaufgabegewinn wie folgt zusammen:
Veräußerungserlöse
- 1 170 000,00 DM
- 700 000,00 DM
- 2 608,70 DM
- 17 217,39 DM
- 145 000,00 DM
- Einrichtung, Bestände 12 860,00 DM
- Grundstück X-Straße 20 000,00 DM
- Entnahme Grundstück Y-Straße 119 000,00 DM
Zwischensumme: 2 186 686,09 DM
./. Buchwerte 502 638,00 DM
Summe 1 684 048,09 DM
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