I. Im Klageverfahren war streitig, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Streitjahr 1999 einen Betrag in Höhe von 1 Mio. DM dafür erhalten hat, dass er sich erfolgreich dafür eingesetzt hatte, seinen Arbeitgeber, die N-GmbH, zur Anmietung eines Bürogebäudes zu bewegen, sowie für die Bereitschaft, auch in Zukunft in vergleichbarer Weise mit dem Geldgeber zusammenzuarbeiten. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erfasste diesen Betrag im Umsatzsteuerbescheid für 1999.
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