I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) im Streitjahr (1994) unbeschränkt steuerpflichtig war.
Die Klägerin stammt aus A (Ausland) und war im Streitjahr Berufssportlerin. Sie war ledig, hat aber im Jahr 1995 die in A lebenden Kinder ihrer verstorbenen Schwester adoptiert. Trainiert wurde sie von dem in X (Deutschland) ansässigen V.
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