Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 02.12.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist unbegründet und zurückzuweisen.
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