Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger ein Arbeitgeberdarlehen zinsverbilligt erhalten hat und deshalb ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Am 12.2.1999 schloss der Kläger mit seiner Arbeitgeberin, der B, einen Darlehensvertrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 150.000 DM zum Zwecke des Erwerbs einer Eigentumswohnung. Der Zinssatz für das Darlehen betrug 4,77% jährlich; die Laufzeit für diese Zinsvereinbarung betrug 10 Jahre. Wegen weiterer Einzelheiten - u.a. der vereinbarten Sicherheitsleistungen (§ 6) - wird auf den Darlehensvertrag (Blatt 23 bis 29 FG-Akte) Bezug genommen.
Die Sollzinsen für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke zu Festzinsen auf 10 Jahre (Effektivzins) betrugen im Februar 1999 im Durchschnitt 5,05%; die Streubreite belief sich in diesem Zeitraum von 4,80% - Untergrenze - bis auf 5,54% - Obergrenze - Deutsche Bundesbank, Statistische Angaben -www.bundesbank.de/statistik/statistikzeitreihen.php -, Zeitreihe SU0046 bis SU0048).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|