FG Baden-Württemberg, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 135/04
Sachbezug; Übereignung eines Dienstwagens
BFH, Beschluss vom 22.02.2007 - Aktenzeichen VI B 121/06
DRsp Nr. 2007/6175
Sachbezug; Übereignung eines Dienstwagens
Es ist geklärt, dass der geldwerte Vorteil aus der Übereignung eines Dienstwagens zum Buchwert auch dann nicht tarifbegünstigt ist, wenn er Gegenstand einer Vereinbarung über die Beendigung des Dienstverhältnisses gewesen ist, die im Vorjahr zu einer Abfindungsvereinbarung geführt hat.