Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.07.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit berufungsrelevant - um eine Verpflichtung der Beklagten zu 1) hinsichtlich der Gewährung einer Hinterbliebenen(Witwen-)- versorgung für den Fall des Vorversterbens des Klägers.
Der am 22.11.1940 geborene Kläger schloss am 01.06.2002 die Ehe mit seiner nunmehrigen Ehefrau H S , geboren am 07.06.1953, nachdem die erste Ehefrau des Klägers zuvor am 03.03.2001 verstorben war.
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