Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 24. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 558,56 Euro festgesetzt
Der Kläger wendet sich gegen ein Urteil des Sozialgerichts <SG> Hannover, mit dem seine Klage gegen eine von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung <KÄV> vorgenommene sachlich-rechnerische Richtigstellung (Abrechnung für das 1. Quartal 2012) abgewiesen worden ist. Er begehrt die Vergütung von in seinem Praxislabor erbrachten Leistungen für belegärztlich von ihm betreute Patienten (Herstellungskosten) und Erstattung von Materialaufwand.
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