Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung.
Die damals aus den je zu 50 % beteiligten Gesellschaftern A und B bestehende Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 31.08.1994 das Grundstück X-Straße und vermietete es ab 01.09.1994 an die G GmbH, an der ebenfalls A und B je zur Hälfte beteiligt waren. Die G GmbH (damals noch Handel GmbH) erwarb zeitgleich mit der Anschaffung des Grundstücks durch die Klägerin am 31.08.1994 das im Objekt befindliche Inventar für 600.000 DM. Sie vermietete ihrerseits das Gebäude an die Freie und Hansestadt Hamburg, die in dem Gebäude vor allem Asylbewerber, z.T. aber auch Obdachlose unterbrachte. Die G GmbH übernahm dabei die Verwaltung des Objektes. Sie hatte im Haus für Ordnung zu sorgen, die Außenanlagen zu überwachen und sämtliche Reparaturen auszuführen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|