Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.03.2022 – 11 K 2046/21 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist der Erlass einer Kindergeldrückforderung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|