Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.12.2021 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist der Erlass einer Kindergeldrückforderung.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter einer 1987 geborenen Tochter, die mit einem Grad der Behinderung von 100 schwerbehindert ist.
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