Auf die (zugelassene) Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 10. August 2022 aufgehoben.
Auf den Antrag des Antragstellers auf Auskunftserteilung vom 20. Januar 2022 wird die Antragsgegnerin verpflichtet, durch ihre Geschäftsführer dem Antragsteller folgende Auskünfte zu erteilen:
3.
Hat die K. C. GmbH & Co. KG im Jahre 2021 1.500.000,00 € an die K. C. PTE Ltd. ausgezahlt? Wenn ja, auf Grundlage welchen Darlehensvertrages oder sonstigen Vertrages?
4.
Welche sonstigen Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen der K. C. GmbH & Co. KG und der K. C. PTE Ltd. bzw. einem anderen zur Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen und welche Zahlungsflüsse hat es zwischen der K. C. GmbH & Co. KG und der K. C. PTE Ltd. bzw. anderen zur Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen im Jahre 2021 gegeben?
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