OLG Celle - Beschluss vom 07.11.2022
9 W 87/22
Normen:
GmbHG § 51a; GmbHG § 51b;
Fundstellen:
WKRS 2022, 60409
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 10.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 77/22

Sachlicher Geltungsbereich einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2022 - Aktenzeichen 9 W 87/22

DRsp Nr. 2023/5364

Sachlicher Geltungsbereich einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

Eine Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, wonach Streitigkeiten „im Zusammenhang mit dieser Satzung oder über ihre Gültigkeit oder Auslegung“ unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden werden, erfasst nicht das Auskunftsrecht des Gesellschafters gemäß §§ 51a, 51b GmbHG.

Auf die (zugelassene) Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 10. August 2022 aufgehoben.

Auf den Antrag des Antragstellers auf Auskunftserteilung vom 20. Januar 2022 wird die Antragsgegnerin verpflichtet, durch ihre Geschäftsführer dem Antragsteller folgende Auskünfte zu erteilen:

3.

Hat die K. C. GmbH & Co. KG im Jahre 2021 1.500.000,00 € an die K. C. PTE Ltd. ausgezahlt? Wenn ja, auf Grundlage welchen Darlehensvertrages oder sonstigen Vertrages?

4.

Welche sonstigen Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen der K. C. GmbH & Co. KG und der K. C. PTE Ltd. bzw. einem anderen zur Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen und welche Zahlungsflüsse hat es zwischen der K. C. GmbH & Co. KG und der K. C. PTE Ltd. bzw. anderen zur Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen im Jahre 2021 gegeben?