FG München - Urteil vom 27.10.2005
5 K 709/04
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1 § 4 Abs. 3 ; FGO § 40 § 90 Abs. 1 ;

Sachurteil trotz kurzfristiger Mandatsniederlegung; Betriebseinnahmen eines Arztes aus Langzeitstudien mit neuen Medikamenten

FG München, Urteil vom 27.10.2005 - Aktenzeichen 5 K 709/04

DRsp Nr. 2006/1204

Sachurteil trotz kurzfristiger Mandatsniederlegung; Betriebseinnahmen eines Arztes aus Langzeitstudien mit neuen Medikamenten

1. Das Gericht kann durch Sachurteil entscheiden, wenn der ordnungsgemäß geladene Bevollmächtigte des Klägers sich nach telefonischer Auskunft seiner Kanzlei auf den Weg zum Gericht begeben, dann aber kurzfristig das Mandat niedergelegt hat und das Gericht, dem kein Nachweis über das Erlöschen des Mandatsverhältnisses vorlag, die mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Klägers bzw. eines Klägervertreters durchgeführt hat. 2. Auch wenn die Steuerunterlagen beim Kläger, einem Arzt, durch einen Wasserschaden zerstört worden sind, so darf das FA bisher nicht versteuerte Einnahmen für eine Langzeitstudie an Patienten nachträglich als Betriebseinnahmen ansetzen, wenn einerseits durch Quittungen des Arztes und eine Bestätigung des Auftraggebers feststeht, dass die Zahlungen im Streitjahr geflossen sind, und wenn andererseits die Einnahmen in einer Honoraraufschlüsselung des Steuerberaters für das Streitjahr nicht enthalten sind.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1 § 4 Abs. 3 ; FGO § 40 § 90 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.