Mit einem am 11. Oktober 2008 beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als 'Weitere Beschwerde' eingereichten Schriftsatz hat sich der Kläger gegen die Einheitswert-Zurechnungsfortschreibung vom 9. Juni 2008 für das Grundstück Hamburg-..., X-Straße, auf den 1. Januar 2008, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. September 2008 gewandt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 10. November 2008 2 Wx 143/08 an das Finanzgericht Hamburg verwiesen.
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