Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat aufgrund der schlechten Bewertung seiner schriftlichen Arbeiten mit den Noten 5,5, 5,5 und 6,0 die Steuerberaterprüfung nicht bestanden. Hiergegen richtet sich seine Klage, die das Finanzgericht (FG) nach Durchführung eines verwaltungsinternen Überprüfungsverfahrens durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Ministerium) mit im wesentlichen folgenden Gründen abgewiesen hat:
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