FG Düsseldorf - Urteil vom 06.03.2002
4 K 5368/00 AO
Normen:
AO § 227 ; AO § 240 ; EStG § 38 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 38 Abs. 3 Satz 1 ; EStG § 41a ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1065

Säumniszuschlag; Lohnsteuer; Erlass; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung; Konkurseröffnung; Sequester; Einbehaltungspflicht - Nur teilweiser Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 4 K 5368/00 AO

DRsp Nr. 2003/8467

Säumniszuschlag; Lohnsteuer; Erlass; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung; Konkurseröffnung; Sequester; Einbehaltungspflicht - Nur teilweiser Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Trotz Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht kein Anspruch auf hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen, die auf vom Arbeitgeber (Sequester) pflichtwidrig nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuern anfallen. In bezug auf diese Verpflichtung behalten die Säumniszuschläge ihre Funktion als Druckmittel.

Normenkette:

AO § 227 ; AO § 240 ; EStG § 38 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 38 Abs. 3 Satz 1 ; EStG § 41a ;

Tatbestand:

Mit Beschluss vom 20. Januar 1997 ordnete das Amtsgericht A in dem Konkursantragsverfahren des Kaufmanns B die Sequestration des Geschäftsbetriebs des Schuldners an. Zum Sequester bestellte es den Kläger. Am 09. Juni 1997 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des B eröffnet; der Kläger wurde zum Konkursverwalter bestellt.

In der Folgezeit meldete der Beklagte erhebliche Steuerforderungen und hierauf zu entrichtende Säumniszuschläge zur Konkurstabelle an.

Mit Schreiben vom 04. Februar 2000 beantragte der Kläger den Erlass sämtlicher Säumniszuschläge, soweit sie über den Tag der Sequestrationsanordnung vom 20. Januar 1997 hinaus berechnet worden seien.