Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) waren zusammen mit Herrn L Gesellschafter einer 1979 gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Zweck der Erwerb, die Renovierung und die anschließende Verwaltung und Nutzung des mit dem denkmalgeschützten A-Haus bebauten Grundstücks B war. Die Nutzung bestand in der Verpachtung an eine Hotelbetriebs GmbH & Co. KG, an der Herr L und die Klägerinnen beteiligt waren. Außerdem erwarb die GbR ein Apartmenthaus, das nach Umbau in Eigentumswohnungen geteilt und veräußert werden sollte.
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