Die Beteiligten streiten, ob die außerordentlichen Erträge, die durch den Verzicht auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens entstanden sind, zu einem steuerfreien Sanierungsgewinn gem. § 3 Nr. 66 a. F. EStG führen. Darüberhinaus ist die Höhe des Teilwertes einer Forderung streitig, auf die die ehemalige Gesellschafterin als Gläubigerin verzichtet hat.
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