FG Hamburg, vom 22.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 166/99
Sanktion bei falscher Angabe in Ausfuhranmeldung
BFH, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen VII R 61/02
DRsp Nr. 2006/1475
Sanktion bei falscher Angabe in Ausfuhranmeldung
Eine höhere als die dem Ausführer zustehende Ausfuhrerstattung ist i. S. der Sanktionsregelung bereits dann beantragt, wenn ein Antrag auf Ausfuhrerstattung nach Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 mit der Ausfuhranmeldung gestellt wird.