BFH - Urteil vom 10.03.2005
II R 51/03
Normen:
BewG § 102 Abs. 1 ; DBA-USA (1989) Art. 24 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1500
GmbHR 2005, 1151
IStR 2005, 745
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 02.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen VII 196/00

Schachtelvergünstigung für USA-KapG

BFH, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen II R 51/03

DRsp Nr. 2005/10531

Schachtelvergünstigung für USA-KapG

1. Die Vergünstigung für Schachtelgesellschaften nach § 102 Abs. 1 BewG stand auch in den USA ansässigen KapG mit einer Zweigniederlassung in Deutschland zu.2. Die Gewährung der Vergünstigung für Schachtelgesellschaften hing nicht davon ab, dass dieser eine Vermögensteuerpflicht auf der Ebene der Anteilseigner gegenüberstand.

Normenkette:

BewG § 102 Abs. 1 ; DBA-USA (1989) Art. 24 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine in den USA ansässige Kapitalgesellschaft US-amerikanischen Rechts, hatte am 1. Januar 1990 eine Zweigniederlassung in Deutschland. Sie war zu diesem Zeitpunkt seit mehr als einem Jahr und zu mehr als einem Zehntel unmittelbar an mehreren inländischen Kapitalgesellschaften beteiligt. Das seinerzeit zuständige Finanzamt (FA) erfasste diese Beteiligungen in dem unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1990 vom 8. August 1991 als Teil des Rohbetriebsvermögens und berücksichtigte Schulden und sonstige Abzüge von über 273 Mio. DM. Es setzte dementsprechend Vermögensteuer gegen die Klägerin fest.