I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine in den USA ansässige Kapitalgesellschaft US-amerikanischen Rechts, hatte am 1. Januar 1990 eine Zweigniederlassung in Deutschland. Sie war zu diesem Zeitpunkt seit mehr als einem Jahr und zu mehr als einem Zehntel unmittelbar an mehreren inländischen Kapitalgesellschaften beteiligt. Das seinerzeit zuständige Finanzamt (FA) erfasste diese Beteiligungen in dem unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1990 vom 8. August 1991 als Teil des Rohbetriebsvermögens und berücksichtigte Schulden und sonstige Abzüge von über 273 Mio. DM. Es setzte dementsprechend Vermögensteuer gegen die Klägerin fest.
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