OLG Koblenz, vom 07.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 715/98
LG Koblenz, vom 19.03.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 44/97
Schaden des Mandanten eines Steuerberaters bei zeitweise rechtsirriger Rechtsansicht des Finanzamts zugunsten des Steuerpflichtigen
BGH, Urteil vom 06.07.2006 - Aktenzeichen IX ZR 88/02
DRsp Nr. 2006/24706
Schaden des Mandanten eines Steuerberaters bei zeitweise rechtsirriger Rechtsansicht des Finanzamts zugunsten des Steuerpflichtigen
»Durch Steuerzahlungen entsteht dem Mandanten eines Steuerberaters ein ersatzfähiger Schaden dann nicht, wenn er keinen Anspruch auf Steuerbefreiung hat. Dem steht nicht entgegen, dass die zuständigen Finanzbehörden zeitweise den gegenteiligen Standpunkt eingenommen haben (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248).«