LG Frankfurt/Main, vom 14.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 419/15
OLG Frankfurt/Main, vom 19.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 182/16
Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht; Deliktsrechtliche Einordnung der Untreue als Schutzgesetz; Begründung der Pflicht zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen eines anderen durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten; Fremdnützige Vermögensfürsorge als Hauptpflicht; Vermögensbetreuungspflicht eines (IATA-)Vertriebsagenten gegenüber einer Fluggesellschaft hinsichtlich der durch den Agenten eingezogenen Entgelte für die von ihm vertriebenen Flugscheine
BGH, Urteil vom 24.04.2018 - Aktenzeichen VI ZR 250/17
DRsp Nr. 2018/8657
Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht; Deliktsrechtliche Einordnung der Untreue als Schutzgesetz; Begründung der Pflicht zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen eines anderen durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten; Fremdnützige Vermögensfürsorge als Hauptpflicht; Vermögensbetreuungspflicht eines (IATA-)Vertriebsagenten gegenüber einer Fluggesellschaft hinsichtlich der durch den Agenten eingezogenen Entgelte für die von ihm vertriebenen Flugscheine
StGB § 266 Abs. 11. Bei § 266 Abs. 1StGB handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2BGB (im Anschluss an Senat, Urteile vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, NJW 2012, 3439 Rn. 13; vom 25. Mai 2010 - VI ZR 205/09, BGHZ 185, 378 Rn. 6).
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