FG Hamburg - Urteil vom 14.03.2000
II 262/99
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 871

Schadensbeseitigungskosten an eigenen Vermögensgegenständen

FG Hamburg, Urteil vom 14.03.2000 - Aktenzeichen II 262/99

DRsp Nr. 2001/1738

Schadensbeseitigungskosten an eigenen Vermögensgegenständen

Schadensbeseitigungskosten an eigenen Vermögensgegenständen, die durch Baumängel verursacht worden sind, führen regelmäßig nicht zu außergewöhnlichen Belastungen im Sinne von § 33 EStG.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen für die Sanierung der Fassade eines Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar sind.