Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.11.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 7.972,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2014 zu zahlen.
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