Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17.12.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klagepartei wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
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