Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit berufungsrelevant - um einen im Wege der Widerklage von der Beklagten geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen Nichterbringung der Arbeitsleistung bis zum Ablauf der aufgrund der Eigenkündigung der Klägerin einzuhaltenden Kündigungsfrist.
- - - - -
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|