Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 23.06.2022,
Der Kläger kann zu den Hinweisen des Senats bis zum 16.11.2022 Stellung nehmen. Die Rücknahme der Berufung wird empfohlen.
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