Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.6.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Limburg wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für die Berufung wird auf 12.000 € festgesetzt.
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