Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.03.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von insgesamt 21.901,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.754,50 Euro seit dem 05.01.2016, auf weitere 5.437,80 Euro seit dem 22.02.2017 und auf weitere 2.708,83 Euro seit dem 26.01.2018 an die Klägerin zu zahlen.
Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 33 % und der Beklagte 67 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 38 % und dert Beklagte 62 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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