1. Beide Prozessparteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.08.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
2. Für die Beklagten besteht Gelegenheit, sich dazu binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses äußern. Ihnen bleibt anheimgestellt, ihr Rechtsmittel - aus Gründen der Kostenersparnis gemäß GKG -KV Nr. 1222 - vor dem Ablauf dieser Frist zurückzunehmen.
I.
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