Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen - 1. Kammer für Handelssachen - vom 18. Juli 2017 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn und soweit nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.
I.
Die Klägerin ist Assekuradeurin der Verkehrshaftpflichtversicherer der [...] GmbH (nachfolgend: Versicherungsnehmerin).
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