OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.02.2017
I-21 U 223/14
Normen:
BGB § 253 Abs. 2 ; BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 15.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 52/13

Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes auf einer BaustelleBerücksichtigung eines MitverschuldensanteilsUmfang der Schutzpflichten eines Bauherrn und AuftraggebersSchutz eines abhängigen Arbeitnehmers des mit dem Bauherrn über einen Werkvertrag verbundenen Auftragnehmers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017 - Aktenzeichen I-21 U 223/14

DRsp Nr. 2020/14279

Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes auf einer Baustelle Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils Umfang der Schutzpflichten eines Bauherrn und Auftraggebers Schutz eines abhängigen Arbeitnehmers des mit dem Bauherrn über einen Werkvertrag verbundenen Auftragnehmers

1. Zu den Schutzpflichten des Bauherrn und Auftraggebers gehört in entsprechender Anwendung der §§ 618 , 619 BGB konkret auch die Pflicht, die Arbeitsräume, in denen der Werkunternehmer bzw. dessen Arbeitnehmer tätig sein soll, in einem sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen.