I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.03.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.702,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 18.02.2015 zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 808,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 07.05.2015 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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