Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dresden vom 15.10.2020 (44 HK
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie sollte zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
Der Verhandlungstermin am 17.03.2021 wird aufgehoben.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz wegen der Beschädigung von Wohnmöbeln und -accessoires.
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