I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Dezember 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.292,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Oktober 2014 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die unter Ziff. 1 genannte Forderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten zu Lasten des Justizbeamten E. B. beruht.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 83 Prozent und der Beklagte 17 Prozent. Von den Kosten des Berufungsrechtszuges tragen der Kläger 12 Prozent und der Beklagte 88 Prozent.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|